Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

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Dienstleistungen

Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden

Den Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. Sie haben für die Namensgebung folgende Möglichkeiten:

Vornamen

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, können sie den Vornamen ihres Kindes gemeinsam bestimmen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den Vornamen aussuchen.

Den Vornamen können Sie selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind allerdings Bezeichnungen,

  • die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind (z.B. Warennamen, Fantasienamen, Verunglimpfungen) oder
  • die das Kindeswohl beeinträchtigen.

Tipp: Unproblematisch sind Vornamen, die in Vornamensverzeichnissen enthalten sind. Diese sind im Buchhandel oder im Internet erhältlich.

Nachname (Geburtsname)

Bei der Bestimmung des Nachnamens Ihres Kindes (auch Geburtsname genannt) müssen Sie als Eltern folgendes beachten:

  • Sie sind miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen. Das Kind erhält dann Ihren Ehenamen als Geburtsnamen.
  • Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen. Sie können dann entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
    Diese Bestimmung gilt dann auch für alle weiteren Kinder.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dann erhält das Kind dessen Familiennamen.
    Als sorgeberechtigter Elternteil können Sie dem Kind auch den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen - allerdings nur mit dessen Einwilligung.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Dann können Sie entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.

Hinweis: Bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Namensgebung in der Regel nach dem Recht des Staates, dem sie angehören, geregelt. Genaue Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Staates.

Generelle Zuständigkeit:

für die Beurkundung: das Standesamt des Geburtsortes des Kindes

Unterlagen:

Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Ablauf:

Geben Sie die gewünschten Vornamen und den Nachnamen des Kindes der Geburtseinrichtung bekannt. Diese leitet die Informationen im Zuge der Anzeige der Geburt dem Standesamt weiter. Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes.

Wenn Sie eine Hausgeburt dem Standesamt melden, teilen Sie die gewünschten Vornamen und den Nachnamen direkt dem Standesamt mit.

Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde des Kindes aus.

Kosten:

für die Namenserklärung und die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde: keine

Frist:

Steht der Name bei der Geburt noch nicht fest, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nachträglich bekannt geben.

Sonstiges:

Steht der Geburtsname des Kindes nach Ablauf eines Monats noch nicht fest, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen. Das Familiengericht überträgt das Namensbestimmungsrecht einem Elternteil.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Personen:

Sabine Schweikart

Sabine Schweikart
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 075279601-13
Fax: 07527 9601-703
s.schweikart@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anita Singer

Anita Singer
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 9601-21
Fax: 07527 9601-709
a.singer@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Dienstag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Madlen Knisel

Madlen Knisel
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 960126
Fax: 07527 9601703
m.knisel@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Zuständige Behörden:

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 96010
Fax: 07527 9601700
E-Mail: gemeinde@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Verwandte Lebenslagen:

Weitere Informationen

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Kontakt

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Tel.: 07527 9601-0
Fax: 07527 9601-700
E-Mail schreiben


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