Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen in das Wählerverzeichnis beantragen (Europawahl)

Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Bürger und Bürgerinnen, die am 35. Tag vor der Europawahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde benachrichtigt sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit einer Wahlbenachrichtigungskarte.

Bei Bürger und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.

Generelle Zuständigkeit:

die Zuzugs-Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben

Hinweis: Für Personen ohne Wohnung ist die Gemeinde zuständig, in der die Person den Antrag stellt.

Voraussetzungen:

Voraussetzungen sind:

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten nur in Deutschland eine Wohnung haben oder
  • in Deutschland eine Wohnung haben und in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung hatten oder
  • sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Genaue Anschrift der Wahlberechtigten oder des Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

Kosten:

keine

Frist:

Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Sonstiges:

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) erfolgen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Personen:

Sabine Schweikart

Sabine Schweikart
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 075279601-13
Fax: 07527 9601-703
s.schweikart@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anita Singer

Anita Singer
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 9601-21
Fax: 07527 9601-709
a.singer@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Dienstag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Madlen Knisel

Madlen Knisel
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 960126
Fax: 07527 9601703
m.knisel@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Zuständige Behörden:

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 96010
Fax: 07527 9601700
E-Mail: gemeinde@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen:

Weitere Informationen

Serviceportal des Landes

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zum Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.


Kontakt

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Tel.: 07527 9601-0
Fax: 07527 9601-700
E-Mail schreiben


Kontakt

Gemeinde Wolfegg | Rötenbacher Straße 11 | 88364 Wolfegg | Tel.: 07527 9601-0 | Fax: 07527 9601-700 | E-Mail
© 2010 Gemeinde Wolfegg - cm city media GmbH