Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

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Dienstleistungen

Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen

Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Mögliche Hilfen sind:

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • bei älteren Jugendlichen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
  • Hilfe zur Verselbständigung

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe", konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.

Generelle Zuständigkeit:

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Unterlagen:

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.

Ablauf:

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob ein Erziehungsbeistand für Ihr Kind geeignet ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe und ob Änderungen sinnvoll wären.

Hinweis: Üblicherweise erhalten Sie einen Erziehungsbeistand nur auf eigenen Wunsch. Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht diesen aber als Teil der Strafe vorschreiben.

Kosten:

Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.

Ausnahme: Bei straffälligen Jugendlichen, denen das Gericht einen Erziehungsbeistand vorschreibt, trägt es die Kosten unter Umständen nicht.

Rechtsgrundlage:

§ 30 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer)

Zuständige Behörden:

Jugendamt, Außenstelle Bad Waldsee ()
Robert-Koch-Str. 52
88339 Bad Waldsee
Fon: 07524/9748-3410
Fax: 07524/9748-3405
E-Mail: JU@Landkreis-Ravensburg.de

Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Die allgemeinen Öffnungszeiten gelten sowohl für das Landratsamt in Ravensburg als auch die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.

Jugendamt, Außenstelle Wangen ()
Liebigstr. 1
88239 Wangen
Fon: Beistandschaften - Pflegschaften - Vormundschaften, Beurkundungen, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vaterschaftsfeststellung
07522/996-3760
Hilfen zur Erziehung, Jugend- und Familienberatung, Unterhaltsvorschuss
07522/996-3720
07522/996-3740
Fax: 07522/996-3705
E-Mail: JU@Landkreis-Ravensburg.de

Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Die allgemeinen Öffnungszeiten gelten sowohl für das Landratsamt in Ravensburg als auch die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.

Jugendamt ()
Gartenstr. 107
88212 Ravensburg
Fon: 0751/85-3210
Fax: 0751 / 85-3205
E-Mail: ju@Landkreis-Ravensburg.de

Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Die allgemeinen Öffnungszeiten gelten sowohl für das  Landratsamt in Ravensburg als auch die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.

Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Fon: 0751/85-0
Fax: 0751/85-1905
E-Mail: lra@landkreis-ravensburg.de

Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und
13.30 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr Die allgemeinen Öffnungszeiten gelten sowohl für das Landratsamt in Ravensburg als auch die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee

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