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Dienstleistungen

Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Forschungseinrichtungen, die ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einstellen möchten, müssen sich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkennen lassen. Erst danach dürfen sie entsprechende Arbeitsverträge abschließen.

Hinweis: Als "Forschungseinrichtung" gelten auch Unternehmen, die Forschung betreiben.

Eine Anerkennung als Forschungseinrichtung gilt für fünf Jahre und kann verlängert werden. Ausnahmen sind möglich.

Generelle Zuständigkeit:

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Voraussetzungen:

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Einrichtung

  • Forschung betreibt und
  • in der Lage ist, für sechs Monate sämtliche Kosten zu tragen, die durch Aufnahmevereinbarungen entstehen.
    Eingeschlossen sind Kosten, die entstehen, wenn sich die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis unerlaubt in der Europäischen Union (EU) aufhält.

Die Verpflichtung zur Kostenübernahme entfällt bei:

  • Einrichtungen, die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren
  • Forschungsvorhaben, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht

Hinweis: Für die Befreiung von der Verpflichtung zur Kostenübernahme ist ein eigener Feststellungsantrag nötig. Näheres dazu finden Sie im Antragsformular sowie im Merkblatt zum Feststellungsantrag auf den Internetseiten des BAMF.

Unterlagen:

Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antrag auf Anerkennung als Forschungseinrichtung.

Ablauf:

Sie müssen die Anerkennung Ihrer Forschungseinrichtung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Die notwendigen Formulare können Sie im Internet herunterladen. Sie können den Antrag auch online stellen. Dafür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur.

Nach positiver Prüfung des Antrags erkennt das BAMF Ihre Forschungseinrichtung an und nimmt diese in die Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen auf. Sie dürfen dann mit Forscherinnen und Forschern Aufnahmevereinbarungen abschließen.

Tipp: Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Onlineauftritt des BAMF.

Kosten:

Für die Anerkennung einer Forschungseinrichtung, deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, fällt eine Gebühr von 200 Euro an.

Frist:

Eine Anerkennung als Forschungseinrichtung ist in der Regel fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung ist möglich.

Sonstiges:

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Onlineauftritt des BAMF.

Die Forscher, mit denen Sie die Aufnahmevereinbarungen abschließen, können dann einen "Aufenthalt zum Zweck der Forschung" beantragen.

Formulare:

Rechtsgrundlage:

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Weitere Informationen

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Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zum Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.


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