Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Generelle Zuständigkeit:

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlichen aufhält

Voraussetzungen:

Voraussetzungen sind:

Braut und Bräutigam

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunde der Kinder
    Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.

Ablauf:

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.

Kosten:

  • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Frist:

Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Personen:

Sabine Schweikart

Sabine Schweikart
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 075279601-13
Fax: 07527 9601-703
s.schweikart@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anita Singer

Anita Singer
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 9601-21
Fax: 07527 9601-709
a.singer@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Dienstag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Madlen Knisel

Madlen Knisel
Rathaus, Zimmer 03
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 960126
Fax: 07527 9601703
m.knisel@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Zuständige Behörden:

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg
Fon: 07527 96010
Fax: 07527 9601700
E-Mail: gemeinde@wolfegg.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Kontakt

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Tel.: 07527 9601-0
Fax: 07527 9601-700
E-Mail schreiben


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