Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Ersatzbescheinigung

(bis 2010: Ersatzlohnsteuerkarte)

Wenn die Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung ("Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011") verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Generelle Zuständigkeit:

das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers

Voraussetzungen:

Ihre Lohnsteuerkarte 2010 oder bereits ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 ist verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden.

Ablauf:

Sie müssen bei Ihrem zuständigen Finanzamt die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beantragen. Sie benötigen dafür das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011", das Sie bei Ihrem Finanzamt oder hier unter "Formulare & Onlinedienste" erhalten. Darin müssen Sie unter anderem ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass die Ersatzbescheinigung nicht für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis benutzt wird.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Kosten:

Es entstehen keine Gebühren für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beim Finanzamt.

Frist:

Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 2011 ist nur bis zum Ablauf des Jahres 2011 möglich.

Sonstiges:

Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a Einkommensteuergesetz) und wird ab dem Jahr 2012 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Weitere Informationen zum neuen elektronischen Verfahren und dem Weg dorthin erhalten Sie auch unter www.elster.de (Arbeitnehmer/Elektronische Lohnsteuerkarte).
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 - ohne melderechtlichen Bezug - ist die Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Finanzämter übergegangen (z.B. der Wechsel von Steuerklassen).

Formulare:

Rechtsgrundlage:

§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010

Zuständige Behörden:

Finanzamt Ravensburg
Broner Platz 12
88250 Weingarten
Fon: 0751/403-0 (Zentrale)
Fax: 0751/403-303
E-Mail: poststelle@fa-ravensburg.bwl.de

Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen:

Weitere Informationen

Serviceportal des Landes

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zum Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.


Kontakt

Gemeinde Wolfegg
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Tel.: 07527 9601-0
Fax: 07527 9601-700
E-Mail schreiben


Kontakt

Gemeinde Wolfegg | Rötenbacher Straße 11 | 88364 Wolfegg | Tel.: 07527 9601-0 | Fax: 07527 9601-700 | E-Mail
© 2010 Gemeinde Wolfegg - cm city media GmbH