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Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen

Im Handelsregister finden Sie Informationen über dort eingetragene Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute. Es gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Rechtsverkehr wichtig sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das elektronisch geführt wird. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

Generelle Zuständigkeit:

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Andere Amtsgerichte können auch Ausdrucke erteilen, wenn ihnen das zuständige Registergericht die Daten übermittelt.

Bezugsort:

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.

Unterlagen:

keine Angaben möglich

Ablauf:

Sie können den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Sprechen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vor, händigt sie Ihnen den Ausdruck sofort aus.

Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

Das Gericht übermittelt Ihnen die Ausdrucke auch elektronisch. Es verwendet bei der elektronischen Übermittlung amtlicher Ausdrucke eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.

Hinweis: Die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts übermittelt stets amtliche Ausdrucke (ähnlich wie eine beglaubigte Abschrift). Wenn Sie nur einen einfachen Ausdruck benötigen, müssen Sie darauf ausdrücklich hinweisen.

Kosten:

  • für einfache Ausdrucke: 10 Euro
  • für amtliche Ausdrucke: 18 Euro

bei elektronischer Übermittlung:

  • für eine unbeglaubigte Datei: 5 Euro
  • für eine beglaubigte Datei: 10 Euro

Sonstiges:

Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, können Sie von Ihrem Computer im gemeinsamen Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen.

Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren und es können Gebühren anfallen.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstr. 40 - 44
88212 Ravensburg
Fon: 0751/806-0
Fax: 0751/806-1400
E-Mail: poststelle@agravensburg.justiz.bwl.de

Sprechzeiten:
Sprechzeiten für Besucher:
Montag bis Freitag: 8:00 - 11:45 Uhr oder nach Vereinbarung
Das Hauptgebäude hat geöffnet von Montag bis Donnerstag: 7:30 -15:30 Uhr,
Freitag: 7:30 - 14:30 Uhr
(bei länger dauernden Sitzungen wird später geschlossen)

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Weitere Informationen

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Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zum Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.


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Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Tel.: 07527 9601-0
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