Wolfegg im Allgäu - Heilklimatischer Kurort

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Lebenslagen

2.3. Reisen von Minderjährigen

Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern oder eines Elternteils ins Ausland reisen möchten, benötigen zusätzlich zu den Reisedokumenten eine Einverständniserklärung der Eltern. Auch wenn Ihr Kind mit anderen Erwachsenen ins Ausland reist, sollten Sie ihm eine solche Erklärung mitgeben.

Tipp: Über den notwendigen Inhalt einer Einverständniserklärung informiert das Auswärtige Amt.

Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Auslandsvertretung Ihres Urlaubslandes, ob eine solche Einverständniserklärung in Ihrem Fall ausreicht. Diese sollte auch immer in die Landessprache des Urlaubslandes übersetzt werden.

Verwandte Verfahren:

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