Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Gemeinde Wolfegg

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Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf Grund des Überfalls Russlands auf die Ukraine sind sehr viele Menschen und Familien gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen, um sich und ihre Kinder in Sicherheit zu bringen. Die Flüchtlinge treffen zwischenzeitlich schon im Landkreis Ravensburg ein und müssen zeitnah von den Städten und Gemeinden untergebracht werden. Hierbei sind wir wieder auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sollten Sie also Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, möchten wir Sie herzlich bitten, uns das kurzfristig mitzuteilen. Des Weiteren suchen wir Personen, die ukrainisch oder russisch sprechen und uns bei der Verständigung mit den Flüchtlingen helfen wollen. Sollten Sie zwischenzeitlich schon Flüchtlinge privat aufgenommen haben, bitten wir Sie sich ebenfalls mit uns in Verbindung zu setzen.

Hinweise zur Anmeldung in Deutschland bzw. zur Abmeldung in das Ausland

Sie haben wegen der Kriegssituation in der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung bei Bezug einer Wohnung in Deutschland bzw. Abmeldung einer Wohnung bei Wegzu in das Ausland:

Merkblatt - deutsch (PDF-Datei)

Merkblatt - englisch (PDF-Datei)

Merkblatt - russisch (PDF-Datei)

Merkblatt - ukrainisch (PDF-Datei)

Fragen und Antworten bei Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge

  1. Wie kann Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine langfristig zur Verfügung gestellt werden?
    Über das Formular "Wohnungsangebot für Geflüchtete aus der Ukraine"
    Ukraine-Hilfe - Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen
    können Hilfsangebote für langfristigen Wohnraum direkt an das Amt für Migration und Integration gesendet werden. Die Angebote
    werden allen Kommunen im Kreis zugänglich gemacht. Ansprechpartner in den Kommunen nehmen lokale Vermittlungen vor.
  2. Wie kann ich auch kurzfristig Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen?
    Wir freuen uns über die vielen eingehenden Angebote von Bürgerinnen und Bürgern, die den Flüchtenden aus der Ukraine helfen möchten. Es besteht ein großer Bedarf an privaten
    Unterkünften. Vor allem hilft uns längerfristig nutzbarer Wohnraum. Wohnungsangebote können über dieses Online-Formular beim Landkreis Ravensburg
    gemeldet werden. Von Sachspenden bitten wir derzeit abzusehen.
  3. Welche Möglichkeiten haben geflüchtete Menschen, die privat nur kurzfristig oder gar nicht aufgenommen werden können?
    Im Landkreis Ravensburg stehen bald erste Notunterkünfte zur Verfügung. Das Amt für Migration und Integration koordiniert und organisiert die Aufnahme und bittet um
    Kontaktaufnahme über die Notfallsprechstunde oder per E-Mail mi(@)rv.de Wir melden uns dann bei Ihnen.
  4. Ich habe eine geflüchtete Person oder Familie aufgenommen, bekomme ich dafür Geld?
    Es ist möglich, dass Sie Geld bekommen. Dafür ist es notwendig, dass die geflüchtete Person oder Familie einen Sozialhilfeantrag stellt und Sie einen Mietvertrag oder Untermietvertrag abschließen. Dabei ist zu beachten, dass wir nur angemessene Mieten, die sozial verträglich sind vollständig übernehmen. Reichen Sie dazu bitte einen noch nicht unterschiebenen Mietvertrag ein. Dann können wir prüfen, ob die Miete angemessen ist. Dabei sind verschiedene Kriterien (Wohnort, Personenanzahl, qm, Ausstattung) ausschlaggebend. Eine pauschale Antwort auf die Angemessenheit der Miete gibt es nicht.
  5. Kann die Miete bei direktem Mietvertrag Privatvermieter/ukrainischer Flüchtling direkt an den privaten Vermieter bezahlt werden?
    Ja, das ist möglich. Der Vertrag muss zwischen Privatvermieter und ukrainischer Flüchtling
  6. Ich habe Wohnraum zur Verfügung. Kann ich mit dem Landratsamt Ravensburg einen Mietvertrag abschließen?
    Im Landkreis Ravensburg ist das Landratsamt für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten die in einem laufenden Asylverfahren sind zuständig. Dies erfolgt in größeren
    Gemeinschaftsunterkünften. Zusätzlich erfassen wir zentrale Wohnungsangebote. Als Vertragspartner stehen wir in einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis nicht zur Verfügung.
  7. Ich habe ein größeres Haus oder ein Gebäude im Angebot, dass ich zur Unterbringung von Geflüchteten anbieten möchte, an wen kann ich mich wenden?
    Sehr gerne können Sie sich an uns mit konkreten Daten wenden. Frau Melanie Jungblut ist dafür Ihre Ansprechpartnerin. In der Regel muss von Seiten des Landratsamtes mindestens 20 Personen untergebracht werden können. Kleinere Angebote sind sicherlich im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung für die Städte und Gemeinden interessant. Wir freuen uns über jedes Angebot.
  8. Kann die Miete bei direktem Mietvertrag Privatvermieter/ukrainischer Flüchtling direkt an den privaten Vermieter bezahlt werden?
    Ja, das ist möglich. Der Vertrag muss zwischen Privatvermieter und ukrainischer Flüchtling abgeschlossen werden. Das Amt für Migration und Integration bezahlt die Miete dann direkt an den Vermieter.
  9. Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich zur Verfügung stellen kann. Wie viel Geld bekomme ich?
    Bei einer Eigentumswohnung benötigen wir zur angemessenen Kostenermittlung einen Entwurf vom Mietvertrag. Je nach Ort können wir einen gewissen Quadratmeterpreis bezahlen. Die Nebenkosten werden mit einer Pauschale pro Person in Staffelung abgegolten.
  10. Bekomme ich einen Mietzuschuss, wenn Geflüchtete bei mir wohnen? Bekomme ich einen Zuschuss für Nebenkosten?
    Nein, einen Mietzuschuss ist nicht möglich. Sie benötigen einen Mietvertrag oder Untermietvertrag mit dem Geflüchteten. Anhand dessen
  11. Muss ich eine Privathaftpflicht-Versicherung abschließen? Mein Vermieter will ein Mietverhältnis nur mit Privathaftpflicht-Versicherung begründen
    Wenn die Privathaftpflicht-Versicherung Bestandteil des Mietvertrages ist, übernehmen wir die Kosten in angemessener Höhe. Ansonsten ist die Privathaftpflichtversicherung freiwillig.
  12. Ich benötige Wohnraum, an wen kann ich mich wenden?
    Eine Vermittlung von privatem Wohnraum ist nur sehr begrenzt möglich. Eingehende Angebote im Landratsamt werden an die Städte und Gemeinden vor Ort weitergegeben. Dort sind zentrale Ansprechpartner benannt. Leider ist das Wohnraumangebot sehr begrenzt. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde vor Ort und erfragen ein mögliches Wohnraumangebot. Eine private Suche nach Wohnraum ist auch über die einschlägigen Portale möglich.
  13. Besteht für Geflüchtete aus der Ukraine die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes oder der Kommunen zu wohnen?
    Nein, Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag gestellt haben, müssen nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Auch im Falle des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht verpflichtet, in einer Unterbringungseinrichtung des Landes, der Stadt- und Landkreise oder den Städten und Gemeinden zu wohnen. Sie können in diesem Fall auch privat, bei Verwandten oder Bekannten unterkommen.
     

Fragen und Antworten bei Unterbringung ukrainische Flüchtlinge für Sie als PDF zum Herunterladen (PDF-Datei)

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Bürgermeister Peter Müller unter Telefonnummer: 07527 9601-10 oder senden Sie eine E-Mail.