Neue oder erneuerte Messgeräte anzeigen
Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie ein neues Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwenden.
Verfahrensablauf
Sie können die Verwendung elektronisch anzeigen. Nutzen Sie dafür die "Verwenderanzeige nach § 32 MessEG" auf der Seite www.eichamt.de.
Alternativ können Sie die Verwendung auch per Fax oder Brief an folgende Adresse anzeigen:
Geschäftsstelle der AGME c/o DAM
83435 Bad Reichenhall
Fax: +49 (0)8651 974767-99
Geben Sie auf jeden Fall an:
- die Geräteart (eine Auswahlliste finden Sie auf www.eichamt.de)
- der Hersteller
- die Typbezeichnung
- das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts
- die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.
Fristen
Spätestens 6 Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen oder des erneuerten Messgerätes
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
- Mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
19.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen
Service-BW
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