Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Neue oder erneuerte Messgeräte anzeigen

Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.

Das gilt beispielsweise, wenn Sie ein neues Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwenden.

Verfahrensablauf

Sie können die Verwendung elektronisch anzeigen. Nutzen Sie dafür die "Verwenderanzeige nach § 32 MessEG" auf der Seite www.eichamt.de.

Alternativ können Sie die Verwendung auch per Fax oder Brief an folgende Adresse anzeigen:

Geschäftsstelle der AGME c/o DAM
83435 Bad Reichenhall
Fax: +49 (0)8651 974767-99

Geben Sie auf jeden Fall an:

  1. die Geräteart (eine Auswahlliste finden Sie auf www.eichamt.de)
  2. der Hersteller
  3. die Typbezeichnung
  4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts
  5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.

Fristen

Spätestens 6 Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen oder des erneuerten Messgerätes

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

  • Mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Freigabevermerk

19.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/dienstleistungen