Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

Verfahrensablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • für die Führung des Genossenschaftsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich der Sitz der Genossenschaft befindet
  • für das elektronische Datenabrufverfahren: das Gemeinsame Registerportal der Länder

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/dienstleistungen