Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Fahrerlaubnis

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.

Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/lebenslagen