Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Berufsausübung

Die Berufsausübung als Architekt oder Architektin ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen beispielsweise über die notwendige Berufsqualifikation und Berufserfahrung verfügen und diese in der Regel durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachweisen.

Hinweis: Falls die vorgelegten Dokumente nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie um weitere Nachweise bitten.

Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jede freiberuflich tätige Person in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen.

Als Architekt oder Architektin müssen Sie Mitglied in der Architektenkammer werden. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist gleichzeitig die Teilnahme am Versorgungswerk der Architektenkammer verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen (z.B. Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente) gewährt.

Über das Versorgungswerk der Architektenkammer sind Sie zwar rentenversichert, müssen sich aber selbst kranken- und pflegeversichern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie auch Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Kammermitglieder und Berufsgesellschaften verpflichtend.

Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit für die Beteiligten.

Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/lebenslagen