Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler

An die Berufsausübung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese werden in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Ihrem Antrag auf Anerkennung müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (zum Beispiel eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).

Zusätzlich müssen Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 26.04.2021 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/lebenslagen