Abitur
Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen:
- Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform
- Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform
- Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021)
- zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
- Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.
Leistungen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Kolleg - Besuch anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 05.07.2023 freigegeben.
Service-BW
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.