Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Zulassung als Rechtsanwalt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.

Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.

Dies betrifft sowohl die Zulassung als

  • Rechtsanwalt nach §§ 6 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Rechtsanwaltsgesellschaft nach §§ 59c ff. BRAO,
  • europäischer Rechtsanwalt nach § 2 EuRAG,
  • außereuropäischer Rechtsanwalt nach §§ 206 f. BRAO

als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.

Vertiefende Informationen

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bestimmt sich in der Regel nach dem Ort, an dem Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn am 16.02.2018 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/lebenslagen