Bundestagswahl 2025: Gemeinde Wolfegg

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Bundestagswahl 2025

Hauptbereich

Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale durchgehend von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Das für Sie zuständige Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025

  1. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungund Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl im Wahllokal mit. Die Stimmzettel werden im Wahllokal ausgegeben.
  2. Auch bei dieser Wahl werden bei der Urnenwahl keine Stimmzettelumschläge benutzt. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  3. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für den/die Wahlkreiskandidat/in und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels, die Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Sie dürfen niemals beide Stimmen auf einer Hälfte des Stimmzettels abgeben, damit machen Sie den ganzen Stimmzettel ungültig.
  4. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr hat jedermann Zutritt zu den Wahlräumen, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  5. Auf der Wahlbenachrichtigung ist Ihr Wahllokal vermerkt.
  6. Bitte beachten Sie, bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde unser Wahlbezirk „001 Wolfegg 1“ für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Grundsätzlich kann im Vorfeld der Wahl aber rechtzeitig ein Wahlschein beantragt werden. Mit diesem kann dann in einem beliebigen anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises oder per Briefwahl gewählt werden.
  7. Die Briefwahlvorstände treten zur Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe am Wahlsonntag um 15:00 Uhr im Rathaus Wolfegg, 1. OG im Besprechungszimmer im Zimmer 1.4 zusammen. Im Anschluss daran findet ab 18:00 Uhr die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses statt. Diese Sitzungen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
  8. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen wollen, können bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen nur bis Donnerstag, den 20.02.2025 bis 12:00 Uhr möglich ist. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten zulässt, ist die Antragstellung bis Sonntag, 15:00 Uhr möglich. In diesem Fall melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer: 07527/9601-24. Dasselbe gilt in den Fällen des § 18 Abs.2 LWO für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  9. Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen sein, können Sie bis Samstag, den 22.02.2025, 12:00 Uhr Ersatz beantragen. Am Samstag können Sie uns in diesem Fall bis 12:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichen: 07527/9601-24.
  10. Wahlbriefe der Briefwähler sind so rechtzeitig bei der Post aufzugeben, dass sie den Briefwahlvorstand rechtzeitig erreichen. Sie müssen spätestens am Sonntag, den 23.02.2025 um 18:00 Uhr beim Rathaus Wolfegg eingegangen sein.
  11. Nach Abschluss der Ergebnisermittlung in sämtlichen Wahlbezirken wird das Wahlergebnis der Gemeinde Wolfegg ins Internet gestellt. Sie finden das Wahlergebnis auf der Homepage der Gemeinde www.wolfegg.de
  12. Für Fragen im Zusammenhang mit der Wahl steht Ihnen Herr Scheuch 07527/9601-20 gerne zur Verfügung.    

Wahlbekanntmachung

 Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Hier die Wahlbekanntmachung für Sie zum Herunterladen (PDF-Datei)

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Weitere Informationen und Links zur Bundestagswahl 2025

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde unser Wahlbezirk „001 Wolfegg 1„für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt.

Dem Wahlbezirk sind folgende Bezirke zugeordnet:

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Bei der Bundestagswahl 2025 gibt es deutschlandweit etwa 92.000 Wahlbezirke.

Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahl­statistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbe­zirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahl­bezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz ist oberster Grundsatz und wird somit gewährleistet.

Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute. Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen. Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden.

Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.

Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet:

Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Grundsätzlich kann im Vorfeld der Wahl nur rechtzeitig ein Wahlschein beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:

Hier können Sie die Informationen zur repräsentative Wahlstatistik herunterladen

Faltblatt: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (PDF-Datei)

Bei sämtlichen Fragen zur Bundestagswahl wenden Sie sich gerne an das Wahlteam Wolfegg

Kontakt:
Gemeinde Wolfegg
Am Hofgarten 1
88364 Wolfegg

  • Bürgerbüro Frau Ott
    Telefonnummer: 07527 9601-26
    m.ott(@)wolfegg.de
  • Bürgerbüro Frau Schweikart
    Telefonnummer: 07527 9601-13
    s.schweikart(@)wolfegg.de
  • Hauptamt Frau Kammerlander
    Telefonnummer: 07527 9601-17
    p.kammerlander(@)wolfegg.de
    Hauptamt Herr Scheuch
  • Telefonnummer: 07527 9601-18
    r.scheuch(@)wolfegg.de

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (außer Mittwoch),                                                                       Dienstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr