Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme
- des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
- des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Verfahrensablauf
Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.
Fristen
Es gelten keine besonderen Fristen.
Unterlagen
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamts im Landratsamt oder sonstigen Bescheid über Ihren GdB
Kosten
Der Antrag ist kostenfrei.
Sonstiges
Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 2 Abs. 3 (Begriffsbestimmung)
- §§ 151, 152 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen)
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
05.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Service-BW
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