Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Sonstiges
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
- § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
15.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.