Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Fristen
Keine
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Kosten
keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Zuständigkeit
das Studierendensekretariat oder Studienbüro
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.
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