Gemeinde Wolfegg (Druckversion)
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Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

  • Podologie
  • Ergotherapie
  • Notfallsanitäterwesen
  • Masseurwesen und medizinische Bademeister

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges

Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Kosten

  • staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00

Zuständigkeit

das Sozialministerium Baden-Württemberg

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2020 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.

http://www.wolfegg.de//gemeinde-buergerservice-1/rathaus/dienstleistungen