Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen
Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.
Sie gilt in der Regel unbefristet.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Unterlagen
Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.
Kosten
- Bereich des Kultusministeriums: EUR 300,00 - 1.000
- Bereich des Sozialministeriums: EUR 50,00 - 1.000
Rechtsgrundlage
- § 10 Privatschulgesetz (PSchG) (Anerkennung von Ersatzschulen)
- Nr. 12 Vorschriften des Kultusministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zum Vollzug des Privatschulgesetzes (VVPSchG) (Anerkennung von Ersatzschulen)
- Nr. 17.2 Anlage zur Gebührenverordnung Kultusministerium (GebVO KM) (Gebührenverzeichnis)
- Nr. 19.2 Anlage zur Gebührenverordnung Sozialministerium (GebVO SM) (Gebührenverzeichnis)
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben dessen ausführliche Fassung am 09.05.2018 freigegeben.
Service-BW
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