Ehrenamtspauschale geltend machen
Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).
Begünstigte Tätigkeiten:
- Vorstand, Kassierer
- Schiedsrichter im Amateurbereich
- Platz- oder Gerätewart
- Bürokraft
- Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
- Amateursportler
- Helfer beim Vereinsfest
- Helfer Altmaterialsammlung
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtspauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 14.12.2023
Verantwortlich: Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Service-BW
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet Beschreibungen zu Dienstleistungen aller Verwaltungsebenen von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung, mit Angaben zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Behörde, zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus enthält das Serviceportal Baden-Württemberg Informationen zu vielen Bereichen des täglichen Lebens wie Heirat, Einbürgerung, Fahrzeug und Führerschein, Ernährung und Lebensmittelschutz, Energie, Bauen und Wohnen, Umzug, Versicherungen und vielem mehr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.service-bw.de.