Hauptbereich
Solarpark Gaishaus
Änderung des Flächennutzungsplan, Endfassung:
Flächennutzungsplanänderung Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Solarpark bei Gaishaus“, Gemeinde Wolfegg zum Herunterladen als PDF hier (PDF-Datei)
Zusammenfassung Standortprüfung Flächennutzungs-Planänderung zum Solarpark bei Gaishaus zum Herunterladen als PDF hier (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark bei Gaishaus", Gemeinde Wolfegg
Das Landratsamt Ravensburg hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg am 23.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark bei Gaishaus" mit Entscheidung vom 22.05.2020, Az.-Nr. BLP/2946/19/401-621.31-Ge auf Grund gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 23.03.2020 maßgebend.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bei der Gemeinde Vogt (Kirchstraße 11, 88267 Vogt, Zimmer 1) sowie bei der Gemeinde Wolfegg (Rötenbacher Straße 11, 88364 Wolfegg, Zimmer 11) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ergänzend hierzu können die Unterlagen auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: www.gemeinde-vogt.de und www.wolfegg.de . Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die Unterlagen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Vogt, den 05.06.2020
gez.
Peter Smigoc
Bürgermeister
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sowie über den Billigungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark bei Gaishaus“, Gemeinde Wolfegg.
Bekanntmachung als PDF hier (PDF-Datei)
Entwurf Flächennutzungsplan
Das Deckblatt zur Flächennutzungsplanänderung Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg
erhalten Sie als PDF hier (PDF-Datei)
Standortprüfung
Standortprüfung zu Eignungsflächen für Photovoltaik-Anlagen unter 750 kW im Gebiet der Gemeinde Wolfegg:
PDF Standortprüfung Textteil (PDF-Datei)
PDF Standortprüfung Planteil (PDF-Datei)
Stellungsnahme Landratsamt
Koordinierte Stellungnahme Landratsamt Ravensburg zu folgenden Belangen vom 05.02.2019 erhalten Sie als PDF hier (PDF-Datei)
Koordinierte Stellungnahme Landratsamt Ravensburg zu folgenden Belangen vom 05.02.2019 erhalten Sie als PDF hier (PDF-Datei)
AV Behördentermin
AV Behördentermin 07.02.2019 (=Aktennotiz 1) als PDF hier (PDF-Datei)