Fundsachen
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Der Finder einer Fundsache ist dazu verpflichtet, die Fundsachen unverzüglich an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern. Unser Fundamt befindet sich in der Wolfegg Information.
Bei verlorenen Dokumenten, wie Ausweispapieren, die bei uns abgegeben werden, benachrichtigen wir automatisch den Inhaber. Ausländische Dokumente werden an die zuständige Auslandsvertretung weitergeleitet.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Fundsache beträgt 6 Monate.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie gerne bei uns vorbeikommen.
Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Verwaltung von Fundsachen finden Sie hier.