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Hier finden Sie die aktuellen Räumpläne für das Gemeindegebiet Wolfegg
Informationen zum Winterdienst
Der Winter steht wieder vor der Türe und deshalb möchten wir der Bürgerschaft an dieser Stelle wieder einige allgemeine Hinweise zum Winterdienst geben.
a) Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger
Nach der örtlichen Satzung der Gemeinde Wolfegg sind Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, Gehwege von Schnee zu räumen und zu bestreuen. Sind Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden, erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf eine Fläche mit einer Breite von 1,00 Meter am Rande der Straße.
b) Zeitraum
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis spätestens 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Der Schnee ist seitlich am Gehweg oder – soweit der Platz hierfür nicht ausreicht – am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Die Straßenanlieger werden gebeten, bei größeren Schneemengen den Schnee von den Gehwegen möglichst auf dem eigenen Grundstück zu deponieren, damit sich am Straßenrand die Schneemassen nicht noch höher auftürmen, als dies durch die Straßenräumung schon erforderlich ist. Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Im Interesse insbesondere von alten und gebrechlichen Menschen sowie von Kindern bitten wir diese Aufforderung zu beachten.
c) Streumaterial
Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.
d) Freihalten von Straßen und Durchfahrten
Um einen reibungslosen Winterdienst zu ermöglichen, muss den Räumfahrzeugen freie Zufahrt zu den entsprechenden Straßen, Wegen und Plätzen gewährt werden. Kraftfahrzeuge sollten in dieser Jahreszeit so geparkt werden, dass der gemeindliche Räumdienst problemlos passieren kann, am besten in den Hofeinfahrten. Probleme tauchen immer wieder in den Wohngebieten auf, wo es häufig zu Engpässen an Straßen oder Wendeplatten kommt. Wir bitten um Beachtung.
e) Kommunaler Winterdienst
Da es in der Vergangenheit immer wieder vorkam, dass die Mitarbeiter unseres gemeindlichen Bauhofes sowie die von uns beauftragten Unternehmen während des Winterdienstes von Bürgern angerufen oder beim Fahren angehalten wurden, bitten wir Sie vorsorglich dies zu unterlassen und die Mitarbeiter nicht von ihrer Arbeit abzuhalten. Die Fahrer der Streu- und Räumfahrzeuge bemühen sich, Straßen und Wege so schnell und so umfangreich wie möglich zu räumen. Aufgrund der mitunter großen Schneemassen in unserer Region und den begrenzt zur Verfügung stehenden Räum- und Streufahrzeugen kann jedoch nicht in allen Gebieten bereits morgens vollständig geräumt sein. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Gemeinde an einigen Stellen im Gemeindegebiet nur noch eingeschränkten Winterdienst leistet. Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten sollen verkehrswichtige Wege und Flächen künftig prioritär geräumt und gestreut werden. Eingeschränkter Winterdienst gilt insbesondere für Parkplätze, welche durch entsprechende Schilder („Eingeschränkter Winterdienst“) besonders gekennzeichnet werden. Die Räumstreckenpläne stehen interessierten Bürgern zur Einsicht im Rathaus nach Terminvereinbarung zur Verfügung und sind hier auf der Homepage zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die angegebenen Routen nach Bedarf abweichen können.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden bezüglich des Winterdienstes haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Gemeindeverwaltung. Frau Fricker, Telefonnummer: 07527-9601-21, t.fricker(@)wolfegg.de steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind auch gerne bereit, gemeinsam mit Ihnen und unseren Fahrern einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren und eventuelle Probleme direkt vor Ort zu besprechen.